Freistellungsauftrag einrichten: Der kleine Schritt, der dir jedes Jahr unnötige Steuern sparen kann

Es gibt Finanzthemen, die wirken unglaublich unspektakulär – bis man merkt, dass sie jedes Jahr still Geld kosten.

Der Freistellungsauftrag gehört genau dazu. Viele richten ihren ersten ETF-Sparplan ein, eröffnen ein Tagesgeldkonto oder bekommen die ersten Dividenden ausgezahlt – und wundern sich irgendwann, warum die Bank automatisch Steuern abzieht.

Das Ärgerliche daran: Häufig wäre das komplett vermeidbar gewesen.

Kurz erklärt

Der Freistellungsauftrag verhindert unnötige Steuerabzüge

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag können steuerfrei bleiben – wenn deine Bank einen Freistellungsauftrag hinterlegt hat. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab, selbst wenn du eigentlich noch unter dem Freibetrag liegst.

Was viele erst viel zu spät merken

Gerade beim Investieren passiert das erstaunlich oft: Menschen freuen sich über ihre ersten ETF-Erträge oder Zinsen – und merken erst Monate später, dass davon direkt Steuern abgegangen sind.

Nicht, weil sie tatsächlich schon zu viele Kapitalerträge hatten. Sondern weil schlicht kein Freistellungsauftrag eingerichtet war.

Besonders typisch ist das bei Menschen mit mehreren Banken oder Depots. Das Tagesgeld liegt bei einer Bank, das Depot bei einer anderen und vielleicht gibt es noch ein Gemeinschaftskonto. Plötzlich verliert man leicht den Überblick darüber, wo welcher Freibetrag überhaupt hinterlegt wurde.

Praxisbeispiel

So sieht eine sinnvolle Aufteilung oft aus

Angenommen, du hast ein ETF-Depot und zusätzlich ein Tagesgeldkonto. Dann kann es sinnvoll sein, den größeren Teil des Freibetrags beim Depot zu hinterlegen, weil dort langfristig häufiger Erträge entstehen. Viele teilen den Freibetrag zum Beispiel mit 700 Euro fürs Depot und 300 Euro fürs Tagesgeld auf.

Wichtig ist dabei nicht die „perfekte“ Verteilung. Wichtig ist nur, dass der Freibetrag überhaupt genutzt wird.

Wie hoch ist der Freibetrag aktuell?

Der sogenannte Sparerpauschbetrag liegt aktuell bei 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare.

Erst oberhalb dieser Grenze fällt normalerweise Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge an. Dazu gehören zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus ETFs.

Das Entscheidende ist: Die Bank kennt deinen Freibetrag nicht automatisch. Du musst aktiv angeben, welchen Teil sie berücksichtigen soll.

Das wird oft verwechselt

Der Freibetrag gilt insgesamt – nicht pro Bank

Wenn du mehrere Banken nutzt, darfst du den Freibetrag nicht mehrfach vollständig vergeben. Insgesamt darfst du nur bis zur gesetzlichen Grenze verteilen.

Wo du den Freistellungsauftrag einrichtest

Die meisten Banken machen es inzwischen ziemlich einfach. Meist findest du den Bereich direkt im Onlinebanking unter „Steuern“, „Service“ oder „Freistellungsauftrag“.

Oft dauert die Einrichtung keine fünf Minuten. Und trotzdem schieben viele das Thema monatelang vor sich her, weil es trocken klingt.

Ich würde den Freistellungsauftrag deshalb nicht als Steuerbürokratie sehen, sondern eher als kleine Finanzroutine. Einmal sauber einrichten – danach läuft vieles automatisch.

Steuern einfacher organisieren

Digitale Steuerprogramme helfen beim Überblick

Gerade wenn du mehrere Konten, ETFs oder zusätzliche Einnahmen hast, kann eine gute Steuersoftware helfen, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen.
Smartsteuer ansehen → Steuertipps ansehen →

Affiliate-Hinweis: Wenn du über diese Links ein Angebot nutzt, erhalte ich möglicherweise eine Provision. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Kann ich den Freistellungsauftrag später ändern?

Ja. Du kannst ihn bei den meisten Banken jederzeit online anpassen oder neu verteilen.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Dann zieht die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab – auch wenn du eigentlich noch unter dem Freibetrag liegst.

Ist das verlorene Geld dann weg?

Nicht unbedingt. Häufig kannst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Einfacher ist es aber, den Freistellungsauftrag direkt korrekt einzurichten.

Mein Fazit

Der Freistellungsauftrag gehört zu den unscheinbaren Finanzthemen, die trotzdem echten Unterschied machen können.

Keine komplizierte Strategie. Kein stundenlanges Finanzwissen. Sondern einfach eine kleine Einstellung, die verhindert, dass unnötig Geld verloren geht.

Und vielleicht ist genau das die beste Art von Finanzorganisation: Dinge einmal ruhig sortieren – damit später weniger Stress entsteht.

Ähnliche Beiträge